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RADIANT PIG GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RADIANT PIG GmbH: RADIANT
Sitz: politische Gemeinde Wien
Geschäftsanschrift: Auerspergstraße 17/9, 1080 Wien
Website: www.radiantpig.com
E-Mail: office@radiantpig.com
1. Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der RADIANT PIG GmbH – nachfolgend kurz „RADIANT“ genannt – und dem Kunden.
1.2. Als Kunden gelten juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt RADIANT nicht an und widerspricht diesen hiermit.
Ausnahme: RADIANT hat schriftlich und ausdrücklich deren Geltung zugestimmt.
1.4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten oder eine Regelungslücke vorliegen sollte, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vom wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten darüber hinaus auch für alle mit einem Vertragspartner nach dem ersten Rechtsgeschäft abgeschlossenen weiteren Rechtsgeschäfte.
2. Vertragsabschluss/Inhalt/Kündigung
2.1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und RADIANT kommt ausschließlich durch schriftliche Angebotsbestätigung durch Unterzeichnung des Angebotes seitens des Kunden und der
schriftlichen Angebotsannahme (Post oder E-Mail) durch RADIANT zustande.
2.2. Für Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen von RADIANT sind ausschließlich die schriftlichen Angebote bzw. die Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Erstellung von detaillierten
Angebote zu Social-Media Strategien sowie Konzeptentwürfen begründen grundsätzlich einen Vergütungsanspruch, der sich an den im Angebot (oder in den AGB unter Punkt 3.5 ) genannten Stundensätzen orientiert.
2.3. Angebote zur Kampagnenbetreuung sind unentgeltlich und werden ohne Gewähr erstellt, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Vereinbarung über deren Verbindlichkeit getroffen wurde.
2.4. Verträge mit unbestimmter Dauer zwischen RADIANT und dem Kunden können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse, auch via E-Mail, gekündigt werden.
2.5. Verträge zwischen RADIANT und dem Kunden, die eine fixe Vertragslaufzeit aufweisen, verlängern sich automatisch um dieselbe fixe Vertragslaufzeit noch einmal, wenn nicht einer der
Vertragspartner spätestens 2 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass eine Verlängerung dieses Vertrages nicht mehr gewünscht ist.
2.6. Bei vorzeitiger Beendigung eines Projektes durch den Vertragspartner, das nicht auf ein nachweisbares Verschulden durch RADIANT zurückzuführen ist oder diese zu vertreten hat, steht der RADIANT die volle Aufwandsentschädigung, wie im Projektvertrag bzw. im Angebot beziffert, aus dem gesamten Projekt, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung, zu. Dies betrifft nur den Aufwand für Leistungen und Dienstleistungen von RADIANT.
2.7. Bei vorzeitiger Beendigung einer wiederkehrenden Leistung bzw. monatlichen Betreuungsvereinbarung seitens des Vertragspartners, steht der Radiant die volle Aufwandsentschädigung wie im Angebot beziffert aus der gesamten Laufzeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung und unabhängig von der effektiv erbrachten Leistung, zu.
3. Entgelt
3.1. Die von RADIANT genannten Entgelte verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von RADIANT für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
3.3. Monatliche Leistungen wie Kampagnenbetreuung, Reportings, Analysen und monatliche SEM Consulting Pauschalen werden jeweils monatlich im Vorhinein verrechnet und begründen daher Entgeltanspruch zum Zeitpunkt der Übermittlung der monatlichen Rechnung.
3.4. RADIANT ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes sofort nach Angebotsannahme oder Auftragserteilung Vorschüsse in Höhe von bis zu 40% des vereinbarten Nettoentgeltes in Rechnung zu stellen.
3.5. Alle Leistungen von RADIANT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu entlohnen. Dafür gelten folgende Stundensätze:
Stundenansatz/Tagesansatz
Consultant Euro 200,00/Euro 1.600,00
Ads Specialist Euro 200,00/Euro 1.600,00
Senior Consultant Euro 250,00/Euro 2.000,00
Senior Ads Specialist Euro 250,00/Euro 2.000,00
Projektleitung Euro 200,00 Euro/1.600,00
3.6. Alle Leistungen von RADIANT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden durch den Vertragspartner gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von RADIANT.
3.7. Sofern nicht weiter vereinbart, werden anfallende Anfahrts- und Reisespesen nach Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Berechnung der Spesen erfolgt stets vom Firmensitz von RADIANT bis zum Standort des Vertragspartners.
3.8. Für Anfahrts- oder Reisezeiten gilt der Stundensatz von Euro 100.- als vereinbart. Erfolgt die Anreise mit dem Fahrzeug, werden zusätzlich pro gefahrenen Kilometer Euro 0.80 in Rechnung gestellt. Erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden dem Kunden die
effektiven Spesen für die Tickets in Rechnung gestellt. Auslagen für Autobahnmaut, Taxi, Hotelübernachtungen (3 und mehr Sterne), Mahlzeiten, Parkgebühren, etc. werden anhand der effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Spesen, welche auf Grund von Terminverschiebungen oder Terminabsagen entstehen können, z.B. Annullierungskosten für Flüge, Hotelübernachtungen, etc., werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
3.9 Sind für Erbringung der Dienstleistung Drittsoftware oder Lizenzen notwendig, sind diese durch den Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Werden entsprechende Lizenzen nicht zur Verfügung gestellt, ist RADIANT berechtigt, die entstehenden Lizenzkosten und Mehraufwand dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
3.10 Rechnungsbeträge zugunsten RADIANT sind innerhalb 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung vermerkt wurde. Nach Ablauf dieser Frist fällt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
3.11 Der Vertragspartner kann gegenüber RADIANT nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Leistungsvergütung kann nur beansprucht werden, insoweit ihm dies aus dem jeweiligen
Vertrag zusteht.
4. Leistungsumfang
4.1. Der jeweilige Leistungsumfang sowie Leistungszeitraum ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung sowie den Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen bzw. Erweiterungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RADIANT und sind gesondert zu entlohnen. Innerhalb des mit dem Kunden festgelegten Leistungsrahmen besteht bei der Auftragserfüllung Gestaltungsfreiheit von RADIANT.
4.2. Sind Aufträge aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von RADIANT liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllbar, so verlängert sich eine etwaige vereinbarte Leistungsfrist um den Zeitraum der Behinderung, sofern die Leistung nicht endgültig unmöglich ist.
4.3. Leistungsfristen und Liefertermine sind dann verbindlich, sofern deren Einhaltung verbindlich schriftlich zugesagt wurde.
4.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, so werden dadurch auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine hinausgeschoben. Durch derart eintretende Verzögerungen allenfalls
entstehende Mehrkosten auf Seiten von RADIANT sind vom Kunden zu tragen.
4.5. Werden solcher Art eintretende Umstände, die eine Verzögerung verursacht haben, vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen und von RADIANT festgesetzten Frist beseitigt, ist RADIANT berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.6. RADIANT ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
5. Fremdleistungen
5.1. Es liegt im freien Ermessen von RADIANT die vereinbarten Leistungen entweder selbst zu erbringen oder sich hiezu ganz oder teilweise Dritter natürlicher oder juristischer Personen zu bedienen.
5.2. Die Beauftragung Dritter erfolgt durch den Kunden direkt. Hiezu holt RADIANT ein entsprechendes Anbot des Dritten ein, das vom Kunden selbst und direkt zu beauftragen ist. Auch sind sämtliche Verrechnungen und Zahlungen direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden abzuwickeln.
6. Konzept und Ideenschutz
6.1. Hat der potenzielle Kunde RADIANT vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt RADIANT dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
6.2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch RADIANT treten der potentielle Kunde und der Auftragnehmer in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag). Auch diesem Vertragsverhältnis liegen die gegenständlichen AGB zu Grunde.
6.3. Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht RADIANT ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10% des erwarteten Auftragsvolumens) das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
6.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass RADIANT bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
6.5. Solche Konzepte unterstehen in ihren sprachlichen und grafischen Teilen soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Dem Kunden ist die Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von RADIANT nicht gestattet.
6.6. Konzepte enthalten darüber hinaus werberelevante Elemente, die eventuell noch keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtes genießen. Derartige Elemente können jedoch die Grundlage alles noch später erarbeiteten und somit Ursprung von
Vermarktungsstrategien sein. Daher sind sämtliche Konzeptelemente geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre Charakteristik geben. Im Sinne dieser Vereinbarung sind solche Argumente insbesondere auf den Kunden angepasste Social-Media Konzepte, Vermarktungsstrategien, konzeptionelle Anfertigung von Kampagnen-Strategien. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von RADIANT im Rahmen der Konzepterstellung präsentierten Ideen und Elemente außerhalb des Kollektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
6.7. Der Kunde kann sich von dieser seiner Verpflichtung durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung auf Basis des bei RADIANT üblichen Stundensatzes, multipliziert mit der von RADIANT aufgewendeten Stundenanzahl, befreien.
7. Social-Media Kanäle
7.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Anbieter von Social-Media Kanälen und Plattformen (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Diese Anbieter sind nicht verpflichtet Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten. Es liegt daher mangels Einflussnahmemöglichkeit auf diese Anbieter nicht in der Verantwortung von RADIANT, dass allfällige Werbeanzeigen und Auftritte grundlos entfernt werden. Im Regelfall bieten solche Anbieter im Fall einer Beschwerde eines Nutzers zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung und wird diese Möglichkeit von RADIANT auch ergriffen, die gegenständlichen Inhalte bleiben aber auch während dieser Zeit (vorerst) entfernt und kann seitens RADIANT nicht sichergestellt werden, dass die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes möglich ist.
7.2. RADIANT arbeitet im Bereich der Social-Media Kanäle auf Grundlage der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, auf die RADIANT keinen Einfluss hat und werden diese Nutzungsbedingungen auch einem Auftrag des Kunden zu Grund gelegt. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die wechselseitigen Rechte und Pflichten eines Vertragsverhältnisses (mit)bestimmen.
8. Kennzeichnungsrecht
8.1. RADIANT ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf seine Urheberschaft bzw. Mitwirkung hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
8.2. RADIANT ist bis auf jederzeit möglichen grundlosen Widerruf des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere dem eigenen Internetauftritt auf die bestehende oder bestandene Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen und hiezu Namen bzw. Firma und Firmenlogo anzuführen.
9. Hosting und Domains
9.1. RADIANT unterstützt den Kunden bei der Registrierung von Internetdomains, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar und frei von Rechten Dritter ist. RADIANT ist auch nicht verpflichtet die gewünschte Domain hinsichtlich bestehender Marken, Namens- oder anderer Schutzrechte zu prüfen. Vielmehr erklärt der Kunde, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine (Kennzeichnung) Rechte Dritter zu verletzen und diesbezüglich RADIANT schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
9.2. Sofern RADIANT Webspace zur Verfügung stellt, erfolgt dies zu den zwischen den Hosting-Unternehmen und RADIANT vereinbarten Bedingungen, die dem Kunden auf dessen Wunsch jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.
9.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherung gehosteter Daten aus technischen Gründen lediglich alle 24 Stunden erfolgen kann.
10. Verfügbarkeit und Reaktionszeit
10.1. RADIANT erbringt seine Leistungen mit entsprechender Sorgfalt, Zuverlässigkeit und größtmöglicher Verfügbarkeit. RADIANT übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt und aufrechterhalten werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit bzw.
Reaktionszeit, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurde.
11. Zahlung
11.1. Soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind Rechnungen von RADIANT mit Erhalt der jeweiligen Faktura ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Konto- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden (Auftraggebers).
11.2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind nur zulässig, sofern dies auf der jeweiligen Rechnung gesondert festgehalten ist.
11.3. Bei Auftreten von Verzögerungen im Sinne des Punktes 4.4. Dieser AGB ist RADIANT berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen mittels Teilrechnung abzurechnen und fällig zustellen.
11.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe als vereinbart.
11.5. Für den Fall, dass der Kunde RADIANT gegenüber mit den Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug gerät, ist RADIANT nicht zur weiteren Leistungsausführung verpflichtet. RADIANT ist aber berechtigt, sonstige bereits vereinbarte Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen. RADIANT kann unbeschadet der sonstigen Rechte die Erfüllung der eigenen Leistungsverpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen.‚
11.6. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem RADIANT über sie
verfügen kann.
12. Präsentationen – Pitchings
12.1. Für die Teilnahme an Präsentationen und Pitchings steht RADIANT ein angemessenes Entgelt zu, mangels anderer Vereinbarung zumindest die Deckung des gesamten Personal- und Sachaufwandes für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen.
12.2. Erhält RADIANT nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von RADIANT ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an RADIANT zuzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von RADIANT nicht
zulässig.
12.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung, der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
12.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von RADIANT gestalteten Werbemittel verwertet, so ist RADIANT berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderwärtig zu verwenden.
13. Eigentumsrecht und Urheberschutz
13.1. Alle Leistungen von RADIANT einschließlich jener aus Präsentationen (zum Beispiel Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von RADIANT und können von RADIANT jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Entgeltes das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von RADIANT jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von RADIANT setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von RADIANT davon in Rechnung gestellten Honorars voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von RADIANT so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
13.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von RADIANT, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von RADIANT und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
14. Gewährleistung/Haftung
14.1. RADIANT leistet Gewähr für die Erbringung ihrer Dienstleistung. Allfällige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung bei RADIANT zu rügen. RADIANT ist berechtigt, die Mängel durch Verbesserung zu beheben oder eine Minderung des Entgeltes vorzunehmen. RADIANT kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass RADIANT dem Kunden Möglichkeiten und Optionen aufzeigt, die die Auswirkungen eines angeblichen Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität ermöglicht. Für den Fall, dass der Kunde das ihm überlassene Werk selbst verändert, ist jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der RADIANT ausgeschlossen. Eine Schadensersatzverpflichtung von RADIANT wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
14.2. Schadenersatzverpflichtungen von RADIANT werden auf den Höchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
14.3. Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzforderungen sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten nach Erbringung der Leistung gerichtlich geltend zu machen.
14.4. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter und / oder Erfüllungsgehilfen von RADIANT.
15. Rücktritt und Folgen
15.1. Unabhängig der gesetzlichen Rücktrittsregelungen und -folgen ist RADIANT jedenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn – Die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird – Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Ersuchen von RADIANT weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt – Über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird
– Der Kunde die ihm eingeräumte Befugnis zur Nutzung von Einrichtungen von RADIANT zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder der Schädigung Dritter missbraucht
– Der Kunde beharrlich, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichtenerfüllung verstößt
15.2. Ein Rücktritt aus den zu 15.1. genannten Gründen kann auch hinsichtlich des noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklärt werden.
15.3. Unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche von RADIANT sind im Falle des berechtigten Rücktritts von RADIANT bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung
oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von RADIANT erbrachte Vorbereitungshandlungen. RADIANT steht weiters das Recht zu, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
15.4. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von RADIANT zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für RADIANT nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 80% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird einvernehmlich zur Gänze ausgeschlossen.
15.5. Im Fall des berechtigten Rücktrittes bzw. der Vertragsauflösung durch RADIANT aus wichtigem Grund hat dieser Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die im Hinblick auf die Begründung und Erfüllung dieses Auftrages entstanden sind (z.B. durch die Anschaffung von Geräten) und die durch die während der Laufzeit des Vertrages vom Kunden bezahlten Entgelte noch nicht abgegolten sind.
16. Datenschutz
16.1. Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch RADIANT ein, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen, die Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke von RADIANT (beispielsweise Zusendungen von Werbeprospekten und Newslettern) erforderlich sind. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm postalische oder elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
16.2. Seitens RADIANT findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Kunden statt. RADIANT gibt keine personenbezogenen Daten von Kunden an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde hat dazu seine Einwilligung erteilt oder besteht für RADIANT eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.
16.3. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei RADIANT gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist unentgeltlich und wird grundsätzlich per E-Mail, in Ausnahmefällen (wenn der Kunde keine Empfangsmöglichkeit hat) schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises bzw. des Nachweises einer Vertretungsbefugnis für eine juristische Person schriftlich oder eigenhändig unterschrieben an RADIANT zu richten.
16.4. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hiezu ist eine E-Mail mit folgenden Angaben ausreichend: Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer und E-Mail-Adresse des Kunden sowie Kunden- oder Auftragsnummer des letzten Auftrages.
16.5. Dem Kunden ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach derzeitigem Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kunde trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an RADIANT übermittelten Daten selbst Sorge.
17. Urheberrecht
17.1. Sämtliche dem Kunden während der Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Texte, Anleitungen, Programme oder ähnliches sind urheberrechtlich geschützt.
17.2. Diese dürfen daher ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, verbreitet, verändert oder sonst wie vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
18. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
18.1. Auf jegliches Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden.
18.2. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart.